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Stundenlohnzettel sorgfältig ausfüllen!

Montag, 05.12.2022 | Person: Dr. Jörn Rosenkaymer

Eine Abrechnung auf Stundenlohnbasis ist nicht ausreichend dargelegt und bewiesen, wenn die Stundenlohnzettel nicht so detailliert und nachvollziehbar ausgefüllt sind, dass der angesetzte Zeitaufwand durch einen Sachverständigen überprüft werden kann.

Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Abrechnung auf Stundenlohnbasis nur erfolgreich sein, wenn Stundenzettel vorgelegt werden, aus denen sich die ausführenden Arbeiter, der Ausführungsort und Angaben dazu ergeben, welche Arbeiten an welchen Tagen mit welchem Zeitaufwand erbracht worden sind. Die Arbeiten müssen so nachvollziehbar und detailliert beschrieben werden, dass eine Überprüfung des angesetzten Zeitaufwandes durch einen Sachverständigen möglich ist.
Sind die Stundenlohnzettel unzureichend ausgefüllt, spielt es auch keine Rolle, wenn sie vom Auftraggeber unterzeichnet worden sind.
Auf all das hat jetzt noch einmal das Landgericht Frankfurt, Urteil vom 21.06.21, 3-15 O 3/20 hingewiesen.

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