Versicherungs­recht

Die private Vorsorge spielt in der heutigen Zeit eine immer größere Rolle, lässt sich in seiner Komplexität aber oft nur schwerlich greifen und durchschauen.

Das Versicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern regelt. Es umfasst die gesetzlichen Regelungen, Vertragsbedingungen und Rechtsprechung, die die Absicherung von Risiken durch Versicherungsverträge regeln.

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Das Versicherungsrecht regelt unter anderem:

01.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Abschluss von Versicherungsverträgen.

02.

Die Rechte und Pflichten von Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern.

03.

Die Bedingungen und Umstände, unter denen Versicherungsleistungen erbracht werden.

04.

Die Verfahren und Regelungen für die Schadenregulierung im Falle eines Versicherungsfalls.

05.

Die rechtlichen Aspekte von Versicherungsprämien, Versicherungsschutz und Versicherungsbedingungen.

06.

Die rechtliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen sowie Streitigkeiten zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern, einschließlich gerichtlicher Verfahren.

Das Versicherungsrecht ist aufgrund seiner Komplexität und seiner Bedeutung für die Absicherung von Risiken in verschiedenen Lebensbereichen von großer praktischer Relevanz.

Es betrifft nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Organisationen, die verschiedene Arten von Versicherungen abschließen, um sich vor finanziellen Verlusten und Haftungsrisiken zu schützen.

Als erfahrene Rechtsanwälte verstehen wir die Komplexität des Versicherungsrechts und bieten Ihnen kompetente Beratung und Unterstützung, um Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungsgesellschaften durchzusetzen und Ihre Rechte zu wahren.

Zu unserem Mandantenstamm gehören aber auch große Versicherungsgesellschaften, die unsere Tätigkeit in Anspruch nehmen. Auf allen Gebieten des privaten Versicherungsrechts, insbesondere der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, der privaten Unfallversicherung, der Krankenversicherung, der allgemeinen Haftpflichtversicherung, der Sachversicherung, der Kraftfahrzeugversicherung sowie der Rechtsschutzversicherung ist Ihnen unsere kompetente Betreuung gewiss.

Darüber hinaus nehmen wir die Interessen von Unternehmern und Unternehmen in Angelegenheiten des Versicherungsrechts, die den Betrieb selbst betreffen, sowie des Versicherungsaufsichtsrecht wahr.

Hierzu gehören unter anderem Ansprüche und Fragen der Produkthaftpflichtversicherung, der Warenkreditversicherung, der Umwelthaftpflichtversicherung sowie der Betriebsunterbrechungsversicherung. Die versicherungsrechtlichen Besonderheiten, denen Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte unterliegen, sind ebenfalls selbstverständlicher Bestandteil unseres komprimierten Wissens.

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Unsere Leistungen im Versicherungsrecht umfassen:

01.

Versicherungsverträge und Policenprüfung:

Wir unterstützen Sie bei der Überprüfung von Versicherungsverträgen und Policen, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden. Wir helfen Ihnen dabei, Klauseln zu verstehen, Deckungslücken zu identifizieren und Ihre Rechte im Versicherungsverhältnis zu klären.

Sowohl bei Vertragsabschlüssen als auch –kündigungen sowie bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus bestehenden Versicherungsverträgen beraten und vertreten wir Sie.

02.

Schadenregulierung:

Wir setzen uns für Ihre Ansprüche bei Versicherungsfällen ein und vertreten Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Wir helfen Ihnen dabei, Schadensersatzansprüche durchzusetzen, Streitigkeiten zu lösen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

03.

Haftpflichtversicherung:

Bei Haftpflichtschäden sei es im Bereich der Privathaftpflicht, der Berufshaftpflicht, der Betriebshaftpflicht oder Kfz-Haftpflicht stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen diese gegenüber der Versicherung gegebenenfalls auch gerichtlich durch.

Im Auftrag von Versicherungsgesellschaften übernehmen wir die Vertretung ihrer Kunden und wehren unberechtigte Haftpflichtansprüche ab.

04.

Versicherungsstreitigkeiten:

Bei Streitigkeiten mit Versicherungsgesellschaften stehen wir Ihnen als kompetente und engagierte Partner zur Seite. Wir vertreten Ihre Interessen in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht und setzen uns dafür ein, dass Ihre Ansprüche gerecht und vollständig erfüllt werden.

Anwälte mit dieser Kompetenz:

Dr. Raphael Arndt Dr. Raphael Arndt

Dr. Raphael Arndt

Rechtsanwalt • Associate

  • Compliance
  • Gesellschaftsrecht
  • M & A (Mergers & Acquisitions)
  • Stiftungsrecht
  • Vereinsrecht
  • Versicherungs­recht
Marko Friedrichs Marko Friedrichs

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