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Dienstag, 20.08.2024

Verfasser: Sebastian Mesek

Die Angabe im Impressum einer Webseite, die zuständige Aufsichtsbehörde sei das „Königreich Deutschland“ verstößt gegen § 5 Telemediengesetz.

Auf der Webseite einer Kampfschule wurde angegeben, dass das „Königreich Deutschland“ als Aufsichtsbehörde für die Kampfschule zuständig sei...

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