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Dienstag, 08.03.2022
Verfasser: Thomas Brinkmann
Das Bundesozialgericht hat am 08.12.2021 – B 2 U 4/21 R – entschieden, dass ein Beschäftigter, der auf dem direkten erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice gestützt ist, ein Anspruch gegen die gesetzliche Unfallversicherung hat.
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