Europarecht

„Europarecht“ ist der Oberbegriff für das Recht der europäischen Gemeinschaft und der mit ihr zusammenhängenden (europäischen) Organisationen.

Im Verhältnis zu nationalen Rechtsordnungen besteht zu Gunsten des Europarechts ein Anwendungsvorrang. So ist das Europarecht insbesondere im Rahmen behördlicher Entscheidungen zu beachten.

Das Europarecht hat bereits in vielen Bereichen Einzug in unsere nationale Rechtsordnung gefunden. Dies geschieht insbesondere durch die Umsetzung europäischer Regelwerke in nationales Recht (Gesetze) oder direkt durch in Deutschland geltendes (europäisches) Primärrecht, Verordnungen oder Entscheidungen der europäischen Gerichtsbarkeit.

Ob national oder europaweit agierendes Unternehmen, europarechtliche Vorgaben sind branchenübergreifend zu beachten. Dies gilt für die Produktentwicklung sowie für die Vermarktung und Entsorgung. Wir unterstützen Sie bei der Identifizierung zu beachtender europarechtlicher Vorgaben und deren Einhaltung.

Wir sind insbesondere in folgenden Gebieten tätig:

  • Beihilfenrecht
  • Wettbewerbs- und Kartellrecht

Anwälte mit diesen Kompetenzen