Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Finanzdienstleistungsbranche gehört zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen in unserer Volkswirtschaft. Dem Rechtsgebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts kommt vor diesem Hintergrund von jeher eine überragende Bedeutung zu, die kontinuierlich wächst. Stetig sich verändernde Anforderungen aus Politik und Wirtschaft, insbesondere im Zuge der Globalisierung, münden in einen permanenten Beratungsbedarf.

Unser Team Bank- und Kapitalmarktrecht stellt sich tag-täglich dieser Herausforderung und bietet im Rahmen seines beachtlichen Leistungsspektrums die Beratung und Vertretung von Banken und Sparkassen in sämtlichen Angelegenheiten des Bankenaufsichtsrechtes, in den Bereichen des Wertpapiergeschäftes und der Vermögensverwaltung, des Kredit- und Kreditsicherungsrechtes sowie des Zahlungsverkehrs. In Fragen der Anlageberatung, insbesondere im Zusammenhang mit Anlagen in Investmentfonds und Immobilienfonds, finden Sie in uns kompetente Ansprechpartner.

Außerhalb des Bankensektors bieten wir Ihnen und Ihrem Unternehmen höchsten Beratungsstandard in Finanzierungsfragen, Kapitalanlagegeschäften und bei Investitionen.

Anwälte mit diesen Kompetenzen